HoendeRope HMPE 1000 Meter
HoendeRope HMPE 1000 Meter Seil mit der gleichen Stärke wie ein Stahlseil, aber flexibel und 7-mal leichter. Mit einer Bruchfestigkeit von 400,0 kN kann man mit Sicherheit sagen, dass dieses Seil extrem stark ist. Das Seil hat eine blau-weiße Farbe und einen orangefarbenen Markierungsfaden, was deutlich macht, dass es sich um ein authentisches HoendeRope-Seil handelt.
Torsionserkennung
Dank des besonderen Designs ist eine Torsion im Seil sofort erkennbar. Durch die Vermeidung von Torsion bleibt die Bruchfestigkeit erhalten, was die Sicherheit erhöht und die Lebensdauer verlängert.
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Seillänge und Bruchfestigkeit nach ES-TRIN
ES-TRIN Artikel 13.02(3) – Sonstige Ausrüstung
3. Außerdem mindestens:
A) Festmacherleinen aus Stahl zum Festmachen:
Jedes Schiff muss mit 3 Festmachern aus Stahl ausgestattet sein. Seine Mindestlänge muss sein:
1. Festmacherleine: Schiffslänge + 20 Meter, jedoch nicht mehr als 100 Meter,
2. Bund: 2/3 des ersten Bunds,
3. Bund: 1/3 des ersten Bunds,
Bei Schiffen mit einer Länge von weniger als 20 m kann die kürzeste Trosse entfallen.
Diese Bündel müssen für eine Mindestbruchfestigkeit (Rs) ausgelegt sein, die anhand der folgenden Formel ermittelt wird:
Länge x Breite x Tiefgang = LxBxT
Für LxBxT bis 1000 m³:
Rs= 60 + LxBxT = Kilo Newton
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10
Für LxBxT größer 1000 m³:
Rs= 150 + LxBxT = Kilo Newton
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100
1 Kilo Newton x 102 = Kilogramm
1 Kilogramm / 102 = Kilonewton
Für die vorgeschriebenen Festmacher aus Stahl muss ein Prüfzeugnis gemäß der europäischen Norm EN 10204:2004, Muster 3.1, an Bord sein.
Diese Trossen können durch andere Seile gleicher Länge und gleicher Bruchfestigkeit ersetzt werden.
Die Mindestbruchfestigkeit dieser Kabel muss in einer Bescheinigung vermerkt werden.
B) Trossen zum Abschleppen:
Schlepper müssen mit einer ihrer Funktion entsprechenden Anzahl von Festmacherleinen ausgestattet sein.
Das Hauptseil muss jedoch mindestens 100 m lang sein und eine Bruchfestigkeit in kN aufweisen, die mindestens einem Drittel der Gesamtleistung in kW der Antriebsmaschine(n) entspricht.
Motor- und Schubboote, die zum Schleppen zugelassen sind, müssen mit einem Schleppseil von mindestens 100 m Länge ausgestattet sein, dessen Bruchfestigkeit in kN mindestens einem Viertel der Gesamtleistung in kW der Antriebsmaschine(n) entspricht ).