Seil und Leinen

Verschiedene Arten von Seilen und Leinen aus HMPE, PP, PE, Nylon und Polyester in verschiedenen Konstruktionen. Leinen mit hoher Bruchfestigkeit zum Schleppen und Festmachen von Schiffen. Wenn Sie ein Seil mit Schlaufe suchen, bieten unsere Seile mit Stangenösen eine Lösung.

Dünne Linien

In unserem umfangreichen Sortiment sind auch weniger schwere Seile erhältlich. Dünne Leinen wie Rettungsleine, Flaggenleine und Festmacherleine für Rettungsinseln (Malerleine) sind auf Rolle erhältlich. Seil mit einem Durchmesser von 1 bis 48 mm für verschiedene Zwecke geeignet.

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Seillänge und Bruchfestigkeit nach ES-TRIN

ES-TRIN Artikel 13.02(3) – Sonstige Ausrüstung

3. Außerdem mindestens:
A) Festmacherleinen aus Stahl zum Festmachen:
Jedes Schiff muss mit 3 Festmachern aus Stahl ausgestattet sein. Seine Mindestlänge muss sein:

1. Festmacherleine: Schiffslänge + 20 Meter, jedoch nicht mehr als 100 Meter,
2. Bund: 2/3 des ersten Bunds,
3. Bund: 1/3 des ersten Bunds,

Bei Schiffen mit einer Länge von weniger als 20 m kann die kürzeste Trosse entfallen.
Diese Bündel müssen für eine Mindestbruchfestigkeit (Rs) ausgelegt sein, die anhand der folgenden Formel ermittelt wird:

Länge x Breite x Tiefgang = LxBxT

Für LxBxT bis 1000 m³:

Rs= 60 + LxBxT = Kilo Newton
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10

Für LxBxT größer 1000 m³:

Rs= 150 + LxBxT = Kilo Newton
-------------------------------------------
100

1 Kilo Newton x 102 = Kilogramm
1 Kilogramm / 102 = Kilonewton

Für die vorgeschriebenen Festmacher aus Stahl muss ein Prüfzeugnis gemäß der europäischen Norm EN 10204:2004, Muster 3.1, an Bord sein.
Diese Trossen können durch andere Seile gleicher Länge und gleicher Bruchfestigkeit ersetzt werden.
Die Mindestbruchfestigkeit dieser Kabel muss in einer Bescheinigung vermerkt werden.

B) Trossen zum Abschleppen:
Schlepper müssen mit einer ihrer Funktion entsprechenden Anzahl von Festmacherleinen ausgestattet sein.
Das Hauptseil muss jedoch mindestens 100 m lang sein und eine Bruchfestigkeit in kN aufweisen, die mindestens einem Drittel der Gesamtleistung in kW der Antriebsmaschine(n) entspricht.
Motor- und Schubboote, die zum Schleppen zugelassen sind, müssen mit einem Schleppseil von mindestens 100 m Länge ausgestattet sein, dessen Bruchfestigkeit in kN mindestens einem Viertel der Gesamtleistung in kW der Antriebsmaschine(n) entspricht ).